Eine schwere Erkrankung oder ein gravierender Unfall: Wir alle können plötzlich urteilsunfähig werden. Dritte – allenfalls die zuständige Behörde – bestimmen und entscheiden für die urteils-unfähige Person. Mit richtigen und rechtzeitigen Vorkehrungen kann jedermann sicherstellen, dass sein eigener Wille auch im Fall der Urteilsunfähigkeit gilt und auch respektiert wird.
Mit dem Fachreferat „Wir bestimmen selber über uns: Vorsorgeauftrag-Patientenverfügung-Testament“ führt uns Rechtsanwalt lic.iur. Emil Nisple, Appenzell und St. Gallen, ins Thema ein.
Flyer zum Fachreferat Vorsorgeauftrag
Das Fachreferat ist ausgebucht und keine Anmeldungen mehr möglich.