Leitbild
Wir setzen uns ein und schaffen lebenswerten Raum *für Menschen mit geistiger Behinderung.
*(für Menschen mit unterschiedlich ausgeprägter Lernschwäche)
Auftrag und Zielsetzung
In den Statuten des Vereins Johanneum vom 29. Mai 2002 ist der Auftrag der Institution beschrieben.
Zweck
Das Johanneum bezweckt, *Menschen mit geistiger Behinderung oder Entwicklungsstörungen zu fördern, zu bilden und zu betreuen.
Kinder und Jugendliche
Die Förderung der schulischen und der sozialen Kompetenzen wie auch der Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit stehen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen im Sonderschulheim und im Ausbildungsbereich.
Erwachsene
Den erwachsenen Bewohnern des Wohnheims bieten wir ein Zuhause und Heimat an. In den Werkstätten bieten wir ihnen und auch externen *Mitarbeitenden mit Behinderung geschützte Arbeitsplätze mit vielfältigen, sinnerfüllenden Arbeiten an.
Werthaltung, Auftrag und Vision
Das Johanneum verpflichtet sich den Grundsätzen der Gleichberechtigung und Chancengleichheit gegenüber *Menschen mit Behinderung.
Das Johanneum bietet Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung oder Entwicklungsstörungen einen Lebensraum mit hoher Qualität.
Das Johanneum ist den internationalen und nationalen Standards der Menschenrechte verpflichtet.
Als übergeordnetes Ziel unseres Auftrages verstehen wir den Prozess zur Befähigung zu grösstmöglicher Autonomie und Partizipation der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in der individuellen Gestaltung der eigenen Lebensführung und ihres Lebensraumes.
Wir orientieren uns an christlich-humanistischen Werten.
Wir beachten die Entwicklung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse der pädagogischen, agogischen und therapeutischen Disziplinen.
Wir verpflichten uns, die Integrität aller im Johanneum lebenden und arbeitenden Menschen zu respektieren, achten und schützen.
Mitarbeitende
Das Johanneum arbeitet mit ausgebildetem Fachpersonal und unternimmt alles, um dessen Qualität auf hohem Niveau zu halten.
Wir bieten unseren Mitarbeitenden den Aufgaben entsprechende, zeitgemässe Anstellungsbedingungen.
Alle Mitarbeitenden tragen verantwortlich bei zur Erreichung der Ziele.
Qualitätsanspruch und -förderung
Das Johanneum ist in seiner Arbeit einer optimalen, angemessenen Qualität verpflichtet.
Der Vorstand als interne Aufsicht und die Institutionsleitung des Johanneums sind verantwortlich für die Qualitätssicherung und die Zielerreichung.
Mitgeltende Unterlagen:
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Artikel 8 Rechtsgleichheit
- UN-Konvention über die Rechte des Kindes
- Quality4Children Standards (www.quality4children.ch)
- Inklusionspädagogik (www.inklusionspaedagogik.de)
- Wir arbeiten nach UN-BRK (https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/recht/international0/uebereinkommen-der-uno-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinde.html)
Vom Vorstand Johanneum in Kraft gesetzt auf 01.01.2011.